„Wir haben eine wichtige Information zur Schülertestung: In der CoronaTeststrukturVO ist es lt. § 2 Abs. 1 Ziff. 4 den Apotheken nicht mehr erlaubt, in Kooperation mit externen Einrichtungen wie z.B. Schulen oder Betrieben in deren Räumlichkeiten zu testen. In Abs. 3 wird nochmals ausdrücklich festgelegt, dass Testzentren keine Bürgertestungen im Rahmen von Arbeitgebertestungen oder Schultestungen abrechnen dürfen. D.h. eine Testung z.B. am Abend vor der Schultestung ist in einer Apotheke oder an einer Bürgerteststelle nicht mehr erlaubt. Die Testungen dürfen ausschließlich in den Schulen stattfinden. Immunisierte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen (siehe Anlage: 22 02 21 Immunisierungsvoraussetzungen„
08.02.2022
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier ein wichtiger Brief der Schulleiterin zu den Auswirkungen der aktuellen Corona- Situation an unserer Schule:
hier finden Sie zum Schulstart im neuen Jahr den aktuellen Infobrief unserer Schulleiterin: Elternbrief 2022_01_07_neu
Bitte beachten Sie die darin beschriebenen wichtigen neuen Regelungen zur regelmäßigen Testung in der Schule ab Montag, den 10.01.2022.
Viele Grüße
Ihre Schulleitung
01.12.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, gilt ab dem 2.12.21 wieder eine grundsätzliche Maskenpflicht in den Innenräumen von Schulen, auch am Sitzplatz.
Viele Grüße
Ihre Schulleitung
12.09.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Sie finden hier unseren aktuellen Infobrief der Schulleitung mit der dringenden Bitte um Beachtung!