Ziele des Programms

  • Schülern und Schülerinnen einen möglichst störungsfreien Unterricht zu ermöglichen
  • störenden Schülern und Schülerinnen die Gelegenheit geben, ihr Fehlverhalten zu reflektieren und zu verbessern
  • Lehrer und Lehrerinnen während des Unterrichtsgeschehens zu entlasten

Im Klassenraum

In allen Klassen werden die drei Grundregeln des Unterrichts vereinbart:

  • Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen.
  • Jeder Lehrer/jede Lehrerin hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  • Jeder muss stets die Rechte der anderen akzeptieren.

Jede Störung ist also eine Entscheidung des Schülers/der Schülerin gegen die Grundrechte und damit auch eine Entscheidung gegen die weitere Teilnahme am Unterricht.

Ein Schüler/eine Schülerin erhält jedoch nach einer ersten Störung noch eine Chance, einzulenken und das Fehlverhalten zu kontrollieren. Kommt es zu einer zweiten Störung, muss der Schüler/die Schülerin in den Trainingsraum gehen.

Im Trainingsraum

Die Schüler und Schülerinnen müssen einen RÜCKKEHRPLAN erstellen. Dazu gehört die Beschreibung und Reflexion des Fehlverhaltens und auch die Entwicklung von Verhaltensänderungsvorschlägen. Dabei werden sie von Trainern und Trainerinnen (Kollegen und Kolleginnen der Schule, Sozialpädagogen, Eltern und OberstufenschülerInnen) unterstützt und beraten.

Ein Schüler/eine Schülerin kann erst wieder in den Unterricht zurückkehren, wenn der Rückkehrplan vollständig ist und vom Trainer/von der Trainerin akzeptiert wird.

Hier noch einmal der gesamte Handlungsablauf in einer Übersicht (Trainingsraum Handlungsablauf)